Gruppenführer B

Der Gruppenführer führt die Helfer seiner Gruppe und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung seiner Gruppe entsprechen, und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen. Der Gruppenführer berät den Zugführer / Einsatzleiter insbesondere in Fragen der Fachkunde seiner Gruppe.

 Aufgaben

  • Durchführung und Überwachung der Fachgruppentätigkeit entsprechend der STAN-Aufgabe
  • Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern seiner Gruppe
  • die Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft der Gruppe
  • Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
  • Führung der Gruppe im Einsatz
  • Dokumentation des Einsatzes
  • Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse
  • Herstellung und Aufrechterhaltung von Verbindungen zu übergeordneten und nachgeordneten Stellen
  • Regelung der Versorgung seiner Gruppe
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
  • Aus- und Weiterbildung seiner Helfer.
  • Der Gruppenführer unterstützt die Geschäftsstelle und die Dienststelle des Landesbeauftragten im Rahmen seiner Fachaufgabe bei der Vorbereitung und Durchführung überörtlicher und überregionaler Übungen und Ausbildungsveranstaltungen der Einsatzausbildung.

Truppführerin B

Als Truppführerin ist sie die direkte Vertreterin des Gruppenführers und für die Einsatzbereitschaft der Gruppe mit verantwortlich. Der Truppführerin der Bergungsgruppe obliegen folgende Aufgaben: 

Die Truppführerin führt die Helfer ihres Trupps und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung der Gruppe entsprechen, und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen. 

Aufgaben

  • Durchführung und Überwachung der Tätigkeit entsprechend der STAN-Aufgabe 
  • Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern seines Trupps 
  • Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen 
  • Führung des Trupps im Einsatz 
  • Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse 
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne 
  • Aus- und Weiterbildung der Helfer.