der Zugtruppführer ...

... ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seines Zugtrupps verantwortlich.

Aufgabenbeschreibung im einzelnen:

  1. Der ZTrFü ist dem Zugführer (ZFü) gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps verantwortlich.
  2. Der ZTrFü sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zugtrupps entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:
    • den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt, 
    • die Ausbildung durchführt oder überwacht
  3. Der ZTrFü hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle und personelle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden.
  4. Der ZTrFü ist verantwortlich die Durchführung der seiner Teileinheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
    • die Alarmierung seines ZTr gemäß Alarmordnung sicherstellt
    • die Einsatzbereitschaft des ZTr feststellt und meldet
    • im zugewiesenen Einsatzraum seine Teileinheit fachgerecht einsetzt
    • Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und THW-Einheiten aufnimmt
    • die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.
  5. Der Zugtruppführer ist der Stellvertrteter des Zugführers.