Die Verordnung über die Durchführung und Abrechnung von Hilfeleistungen des Technischen Hilfswerks (THW-Abrechnungsverordnung – THW-AbrV) legt sowohl Stundensätze für die Helfer, als auch Kostensätze für Fahrzeuge und Geräte fest.
Da sich das THW als Bundesanstalt nicht über die geleisteten Einsätze finanziert, zahlt der Anforderer nur für tatsächlich erbrachte Leistungen. Die Ausbildung der Helfer und das Bereithalten der Ausrüstung wird über Steuermittel getragen.
Abrechnung eines THW Einsatzes
Keine Frage, der Einsatz des THW kostet Geld. Wer aber wie viel bezahlt, ist kein Geheimnis und ist vorab festgelegt.
Das THW wird grundsätzlich nur auf Anforderung tätig.
Dabei wird zwischen zwei Abrechnungsverfahren unterschieden:
- Bei technischer Hilfe (Amtshilfe für Behörden) kommt der Auslagensatz* zur Anwendung.
- Bei sonstigen technischen Hilfeleistungen (für Dritte) kommt der Kostensatz** zur Anwendung.
Zusammensetzung:
* Der Kostensatz setzt sich zusammen aus Pauschalen für:
Helfer/innen + Fahrzeuge + Ausstattung + Verbrauchsmaterial + Betriebsstoffe.
**Der Gebührensatz setzt sich zusammen aus Pauschalen für:
Helfer/innen + Fahrzeuge + Ausstattung + Verbrauchsmaterial + Betriebsstoffe + Abschreibung.
Gegenüber Behörden wird nur der Kostensatz in Rechnung gestellt. Dabei handelt es sich um einen pauschalisierten Auslagenersatz (§ 8 VwVfG); ohne Vorhaltekosten und Gebühren.