Voraussetzungen
Die Einsätze des THW setzen ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein voraus. Deshalb findest du hier einen kurzen Überblick über einige Voraussetzungen.
In das THW kannst du aufgenommen werden, wenn du:
- das 17. Lebensjahr vollendet hast und die erforderliche Tauglichkeit besitzt (arbeitsmedizinische Untersuchung G 26.1)
- deinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hast,
- für den Dienst im THW zur Verfügung stehst,
- nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden bist,
- dich zum demokratischen Rechtsstaat bekennst,
- nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt wurdest, es sei denn, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt,
- nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen bist,
- dich mit unseren Leitsätzen identifizierst.
Eine weitere Voraussetzung im Einsatz tätig zu sein ist der erfolgreiche Abschluss der Grundausbildung. Weitere Informationen findest du unter dem Menüpunkt Grundausbildung.