Der Ortsbeauftrage...
... (OB) leitet seinen OV in eigener Verantwortung. Dabei vollzieht er das THW-Helferrechtsgesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV.
Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten.
Der OB ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seines OV verantwortlich. Zur Erreichung von strategischen Zielen bzw. der Zielfindung im Ortsverband bedient er sich der Team-Strategie.
Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger auf örtlicher Ebene. Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung der LuK des OV.
Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom Geschäftsführer.
Er repräsentiert den Ortsverband nach außen.
Er ist Ansprechpartner für die örtliche Helfervereinigung e.V